– Im Zentrum steht der Mensch –
Ombudsperson / Beschwerdestelle nach LkSG / Hinweisgebersystem
Dr. Kathrin J. Niewiarra: „Beide, der Hinweisgeber als auch das Unternehmen, befinden sich in einem Spannungsfeld von Denunziantentum und Aufklärungsbedürfnis. Ein Hinweisgebersystem versetzt das Unternehmen in die Lage, Informationen über vermutetes Fehlverhalten frühzeitig und intern – und damit innerhalb des kontrollierbaren Unternehmensumfelds – zu adressieren und damit umzugehen. Hinweisgeber auf der anderen Seite können nicht nur dabei helfen, unmoralische oder sogar kriminelle Handlungen offenzulegen, sondern können auch dazu beitragen, Täter abzuschrecken und damit Taten zu verhindern.“
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Ombudsperson und Beschwerdestelle nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ombudspersonen oder auch Vertrauensanwälte agieren im Interesse des Unternehmens und des redlichen Hinweisgebers, der ja auch Schaden vom Unternehmen abwenden möchte.
Mandatsverhältnis
Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich mit dem Unternehmen. Der mit dem Unternehmen geschlossene Vertrag entfaltet jedoch Schutzwirkung für den Hinweisgeber. Für diesen entstehen keine Kosten.
Vertraulichkeit
Der Hinweisgeber – dies können Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens aber auch Dritte sein – kann sich unter Wahrung der Vertraulichkeit mit Hinweisen auf Missstände im Zusammenhang mit dem Unternehmen an die zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwälte (Ombudspersonen / Vertrauensanwälte) wenden.
Schutz des Hinweisgebers
Anwaltliche Ombudspersonen können aufgrund gesetzlicher Zeugnisverweigerungsrechte und individueller Vertragsgestaltungen den Schutz der Identität des Hinweisgebers sicherstellen. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebers werden Hinweise an das Unternehmen zur Aufklärung weitergeleitet.
Angebotene Kommunikationskanäle
- Individuelle Telefonnummer
- Personalisierte E-Mail-Adresse (z.B. FIRMA@compliance-aid.com)
- Per Brief
- Auf Wunsch des Hinweisgebers auch persönlich
- Internetbasiertes Hinweisgebersystem: bleu&orange Hintbox und compliance-aid.com
„Ein auf das Unternehmen zugeschnittenes Ombudssystem – bestehend aus Ombudsperson und wenn gewünscht einem internetbasierten Hinweisgebersystem – ist unverzichtbarer Bestandteil einer Vertrauenskultur und schützt sowohl den Hinweisgeber als auch das Unternehmen.“